AGB für Aussteller
LOUNGES 2027
Wichtige Fristen
- Standausstattung buchbar
- 06. Okt. 2026 – 31. Jan. 2027
- Druckunterlagen Standausstattung
- bis 17. Jan. 2027
- Teppichfarbe wählbar
- bis 17. Jan. 2027
- Standmarketing buchbar
- 26. März 2026 – 31. Jan. 2027
- Vortragsanmeldung
- 17. Aug. 2026 – 30. Nov. 2026
LOUNGES 2027 – Cleanroom Processes / Pharma Processes
16. bis 18. März 2027
Stand: 10. März 2026
Timer
Terminunabhängig
Nach Anmeldung sofort fällig: Komplettbetrag je nach Buchungsdatum
April 2026
24. April 2026 | Frühbucherrabatt für Aussteller bei einer Registrierung und Zahlung |
September 2026
1. September 2026 | Bei Buchung ab dem 1. September 2026 ist keine Stornierung mehr möglich |
November 2026
bis 30. November 2026 | Vorträge – Einreichen der Vorschläge |
Januar 2027
ab 1. Januar 2027 | Erstellung des detaillierten Hallenplans |
ab 31. Januar 2027 | Hallenplan wird zur Verfügung gestellt |
ab 1. Januar 2027 | Sie erhalten Einladungskarten mit Registrierungscode zum Weiterleiten. |
bis 17. Januar 2027 | Layout der Leuchtwände und Firmen-Logo zur Verfügung stellen |
bis 31. Januar 2027 | Buchung von Zusatzausstattung und Sonderwünschen |
Februar 2027
bis 28. Februar 2027 | Anmeldemöglichkeit für Aussteller |
März 2027
bis 15. März 2027 | Standpersonal eintragen |
15. März 2027 | Aufbauzeit: 14.00 bis 18.30 Uhr |
18. März 2027 | Abbauzeit: 16.00 bis 20.00 Uhr |
I. Allgemeine Vorgaben
1. Anmeldung als Unternehmen / Aussteller
Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Buchung über die Internetseite erforderlich. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot an den Veranstalter. Mit der Buchung werden die Allgemeinen und Detaillierten Vorgaben (Teilnahmebedingungen) verbindlich vom Anmeldenden anerkannt. Er haftet dafür, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen diese Vorgaben einhalten. Über die Zulassung des Anmeldenden zu der Veranstaltung entscheidet der Veranstalter durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail in Form der Rechnung. Mit der Zulassung kommt der Vertrag zustande.
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn die zur Verfügung stehende Standfläche nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen und, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken. Er ist berechtigt, eine Beschränkung der Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen.
Die vom Aussteller angebotenen Produkte und Dienstleistungen müssen einem der aufgeführten und buchbaren Veranstaltungsbereiche zuordenbar sein. Diese Inhalte sind auf der Homepage der Veranstaltung beschrieben. Als Aussteller ausgeschlossen sind Aus- und Weiterbildungs- sowie Eventveranstalter jeglicher Art, außer Sie sind Partner der Veranstaltung.
Mit der Buchung sind Aussteller verpflichtet sich am Programm zu beteiligen, die Veranstaltung auf deren Internetseiten zu präsentieren, aktiv Besucher einzuladen, dies nachzuweisen, sowie an zwei zur Veranstaltung vorbereitenden Schulungen teilzunehmen. Weiter bestätigt der Aussteller mit seiner Buchung alle genannten Fristen und Vorgaben einzuhalten.
Der Aussteller wird mit Buchung automatisch in die Plattform „CP Cleanroom Processes“ aufgenommen, d.h., das Firmenprofil des Ausstellers wird innerhalb eines automatisch generierten Firmenaccounts angelegt und angezeigt. Hierbei werden die Firmenlogos des Ausstellers automatisch dessen Profil zugeordnet und angezeigt. Mit Buchung berechtigt der Aussteller den Veranstalter und den Betreiber der Plattform „CP Cleanroom Processes“ etwaige Firmenkennzeichen und Marken zum Zwecke der Veröffentlichung innerhalb des Firmenprofils zu nutzen.
Der Aussteller ist verpflichtet, sein Profil und die Kommunikation so zu gestalten, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote/Gebote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Aussteller bestätigt mit Buchung, dass er über alle erforderlichen Rechte an hochgeladenem Bildmaterial verfügt und dass durch die Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Aussteller stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Betreiber der Plattform „CP Cleanroom Processes“ ist berechtigt, das Profil und die Inhalte des Ausstellers nach Kenntnis von Rechtsverletzungen zu sperren und/oder zu löschen.
Der Aussteller erhält innerhalb der Plattform „CP Cleanroom Processes“ die Möglichkeit, sich mit registrierten Besuchern auszutauschen. Der Aussteller gewährleistet, dass er nur die Plattform-Mitglieder kontaktiert, die den Aussteller als Kontakt freigegeben haben.
2. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
2.1 Mit Zugang der Buchungsbestätigung (Rechnung) wird der in der Rechnung aufgeführte Rechnungsbetrag fällig. Alle Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten.
Frühbucherangebot:
Rabatt auf die regulären Standpreise von 1.000 Euro an
Angebotsbedingung: Buchung und Nachweis der Zahlung des Standpreises bis spätestens 24. April 2026
Der Ausstellungsplatz für 2027 ist für Aussteller der LOUNGES 2026 bis zu diesem Zeitpunkt reserviert
Wenn bis zum 24. April 2026 keine Zahlung erfolgt:
Die Rechnung mit dem Frühbucherrabatt wird am 25. April 2026 storniert
Am 25. April 2026 wird eine Stornorechnung zur gestellten Rechnung ausgestellt
Am 25. April 2026 wird eine Rechnung ohne Frühbucherrabatt gestellt
Zahlungsbedingung: Zahlung bis zum 5. Mai 2026
Der Ausstellungsplatz bleibt bis zu diesem Zeitpunkt für gebuchte Stände reserviert
Wenn bis 5. Mai 2026 keine Zahlung erfolgt:
Wir behalten uns vor, bei Nichtbezahlung innerhalb der genannten und vereinbarten Frist die Buchung zu stornieren und den Ausstellungsplatz anderweitig zu vergeben
Was passiert mit Ausstellungsständen, die von Ausstellern der LOUNGES 2026 bis zum 24. April 2026 nicht gebucht werden:
Der bis dahin reservierte Stand geht in den freien Verkauf
Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. ges. MwSt. Bitte beachten Sie auch die Regelung für die Frühbucherrabatte in einem der nachfolgenden Punkte. Die Teilnahmeberechtigung besteht erst nach Zahlung der Ausstellungsgebühr. Eine Bestätigung des Zahlungseingangs erfolgt nicht.
2.2 Vertragspartner bei einer Standbuchung gemeinsam mit Mitausstellern oder Partnerfirmen ist immer der Hauptaussteller. Rechnungen über die Standgebühr, Zusatzausstattung oder sonstige Buchungen gehen an den Hauptaussteller. Mitausstellern / Partnerfirmen wird die Gebühr von 2.500,00 Euro in Rechnung gestellt.
2.3 Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Inspire GmbH zu erklären.
Stornierungen bis 31. August 2026
Bei einer Stornierung der Teilnahme berechnen wir eine „CP Cleanroom Processes“ Nutzungsgebühr, pro angefangenem Kalendermonat von 500,00 Euro.
Stornierungen ab 1. September 2026
Eine Stornierung ist nicht mehr möglich.
2.4 Der Veranstalter behält sich vor, bei einer nicht ausreichenden Zahl an Buchungen, die Veranstaltung abzusagen. Bei einer Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters wird die bereits gezahlte Ausstellungsgebühr in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche können hieraus gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden.
Muss der Veranstalter auf Grund des Eintritts höherer Gewalt oder von Ereignissen, die nicht in seiner Verantwortung liegen bzw. nicht von ihm verschuldet sind, eine Veranstaltung verschieben, verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.
3. Standzuteilung / Standplatz
Die Zuteilung des Standes erfolgt durch den Veranstalter ab 1. Januar 2027. Sonderwünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Erst durch die Zahlung wird die Zusage des Standes verbindlich. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsziele, den Stand an andere Aussteller zu vergeben, die Standbuchung bleibt bestehen.
Der Veranstalter darf auch noch nachträglich Änderungen des Standes vornehmen und hierbei insbesondere die Ausstellungsfläche des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe ändern, wenn dies zur Erreichung der Veranstaltungsziele, aus Gründen der Sicherheit oder aufgrund der Einhaltung der öffentlichen Ordnung erforderlich ist. Schadensersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Standflächen gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat.
4. Mitaussteller / Partnerfirmen
Mitaussteller ist, wer am Stand eines Ausstellers mit eigenem Personal und eigenem Angebot auftritt.
Mitaussteller sind zugelassen. Der Hauptaussteller ist verpflichtet alle Mitaussteller zu melden. Firmenlogos auf Grafikwänden und Roll-ups dürfen nur gezeigt werden, wenn diese Firmen als Mitaussteller registriert sind.
5. Auf- und Abbauzeiten
Während den allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen gearbeitet werden, soweit nicht andere Zeiten über den Wachdienst bekannt gegeben werden. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Messegelände außerhalb dieser Zeiten verschlossen. Die allgemeinen Auf- und Abbauzeiten werden durch den Veranstalter festgesetzt. Nach dem offiziellen Aufbauende sind nur noch abschließende Standbauarbeiten innerhalb der eigenen Ausstellungsfläche zulässig. Die Besuchergänge müssen zu diesem Zeitpunkt geräumt sein.
Aufbauzeit | 15. März 2027 | 14.00 bis 18.30 Uhr |
Abbauzeit | 18. März 2027 | 16.00 bis 20.00 Uhr |
Eine Verlängerung der Auf- und Abbauzeiten ist durch Übernahme der dadurch entstehenden Kosten möglich.
6. Gestaltung und Aufbau des Standes
Die Gestaltung und der Aufbau des Standes erfolgen durch die Firma Inspire bzw. deren Partner. Informationen zu den Ständen und der Ausstattung finden Sie in einem gesondert aufgeführten Punkt.
Es ist dabei darauf zu achten, dass die Stände der anderen Aussteller nicht durch die eigenen Werbeflächen beeinträchtigt werden.
Exponate mit einer Höhe über 2,50 m (Standobergrenze) sind nur nach Vorlage von Plänen und deren Freigabe durch den Veranstalter gestattet. Die Rückseiten zum Standnachbarn sind neutral in Weiß zu verkleiden. Für solche Exponate sind idealerweise Zusatzflächen anzumieten. Werbeaufschriften z.B. auf Exponaten, die über die Standhöhe von 2,50 m hinausgehen, sind nicht erlaubt.
Das Aufstellen von eigenem Standbau ist nicht gestattet. Nutzen Sie für Ihre Werbung bitte nur die zur Verfügung stehenden Bildschirme (sofern in der gebuchten Standvariante enthalten) und die ausgewiesene Fläche auf den Wänden.
Bitte beachten Sie, dass das Anbringen von Plakaten, Werbung sowie zusätzliche Schriften an den Grafikwänden des Ausstellungsstandes nicht zulässig ist.
Für alle verwendeten Materialien sind die gesetzlichen Auflagen für die Brandschutzordnung zu berücksichtigen.
Der Veranstalter kann verlangen, dass Gegenstände entfernt werden, die gegen die allgemeinen und detaillierten Vorgaben verstoßen, sich als belästigend, gefährdend oder sonst wie ungeeignet erweisen oder nachweislich gegen gewerbliche Schutzrechte (z.B. Plagiate) verstoßen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so erfolgt die Entfernung des Gegenstandes durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers.
Bei Verstößen durch den Aussteller kann der Veranstalter die Schließung und/oder die notwendige Entfernung des Standes durchführen. In einem solchen Falle hat der Aussteller die volle Ausstellungsgebühr und die dadurch entstandenen Kosten zu bezahlen.
7. Benutzungsordnung
7.1 Die Haus- und Benutzungsordnung für das Messegelände ist vom Aussteller genauestens einzuhalten. Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist untersagt. Der Aussteller ist verpflichtet, auf die anderen Veranstaltungsteilnehmer Rücksicht zu nehmen, nicht gegen die guten Sitten zu verstoßen und seine Teilnahme an der Veranstaltung nicht für weltanschauliche, politische oder sonstige veranstaltungsfremde Zwecke zu missbrauchen.
7.2 Für alle mit der Durchführung der Veranstaltung in Zusammenhang stehenden störenden Einflüsse – wie Werbung im Außenbereich des Ausstellungsstandes, standüberschreitende Lärmbelästigung, visuelle Präsentationen oder ähnliche störende Einflüsse – ist der Veranstalter berechtigt, wirksam einzuschreiten. In Härtefällen kann die Nutzung des Hausrechtes in Anspruch genommen werden.
7.3 In folgenden Fällen muss der Aussteller Kontakt zur GEMA aufnehmen: beim Einsatz von Live-Musik, Musik vom Band, Schallplatte, Kassetten, CD oder DVD, bei Vorführungen von Tonfilmen oder Videos mit Musik oder wenn Sie einem AV- oder TV-Medium angehören.
8. Standbetreuung
Der Aussteller ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Dauer der Messe und der vorgeschriebenen Öffnungszeiten sein Stand ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt ist. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Stand jeweils bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung der Veranstaltung vollständig besetzt ist.
Der Abtransport von Messegut und der Abbau von Ständen vor Schluss der Messe ist unzulässig; bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist der Veranstalter berechtigt, von dem Aussteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- Euro zu verlangen.
9. Gastronomische Versorgung, Standbelieferung
Die gastronomische Versorgung innerhalb des Messegeländes obliegt allein dem Veranstalter.
10. Werbung und Presse
Werbung aller Art ist innerhalb der vom Aussteller angemieteten Standfläche nur für die eigene Firma des Ausstellers, des Mitausstellers oder einer angemeldeten Partnerfirma und nur für die von ihm hergestellten oder vertriebenen Produkte und / oder Dienstleistungen erlaubt.
Die Verwendung von Geräten oder Einrichtungen, durch die optisch und / oder akustisch eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll, bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
Für Werbemaßnahmen außerhalb des Standes ist die Genehmigung des Veranstalters erforderlich.
Dem Veranstalter steht das Recht zu, für die Öffentlichkeitsarbeit von der Veranstaltung und dem Messegeschehen Dokumentationsmaterial zu fertigen und zu veröffentlichen. Dieses Recht gilt für alle Medien wie z.B. Print, Online, Funk und Fernsehen.
11. Fotografieren und sonstige Film- und Videoaufnahmen
Bildaufnahmen jeglicher Art, insbesondere Fotografien und Filme oder Videoaufnahmen, sind auf dem gesamten Ausstellungsgelände untersagt. Ausnahmen von den vorgenannten Verboten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis des Veranstalters.
11.1 Ausnahmen für Fotos
Der Aussteller hat das Recht, von seinem eigenen Stand oder seinen Exponaten während der Öffnungszeiten der Veranstaltung Fotos oder Zeichnungen anzufertigen. Die Herstellung von fotografischen Aufnahmen von den Ständen anderer Aussteller ist in jedem Falle unzulässig.
11.2 Ausnahmen für Filme und Videoaufnahmen
Filme und Videoaufnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis des Veranstalters. Diese schriftliche Erlaubnis des Veranstalters erfolgt nur vorläufig, bis eine Prüfung und Freigabe der angefertigten Film- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter erfolgt ist.
11.3 Nutzung durch den Veranstalter
Der Veranstalter hat das Recht, Bild- und Tonaufnahmen sowie Zeichnungen von Ausstellungsgegenständen oder einzelnen Exponaten zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen sowie zu Marketingzwecken anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Dies gilt auch für aufgenommene Personen. Der Veranstalter hat zudem das Recht, alle Programmpunkte wie Vorträge, Aktionen oder Diskussionsrunden aufzuzeichnen und ebenfalls zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen sowie zu Marketingzwecken anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
11.4 Presse
Die Tätigkeit der Medien, wie Rundfunk, Fernsehen, Film, Tages- und Fachpresse zum Zwecke der Berichterstattung wird hiervon nicht berührt.
12. Kündigung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, sofern vom Aussteller eine unerlaubte Untervermietung oder eine Weitergabe der Standfläche an Dritte erfolgt. In einem solchen Falle hat der Aussteller die volle Ausstellungsgebühr zu bezahlen.
13. Haftung
Für etwaige Sach- und Personenschäden haftet der Veranstalter nur dann, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Die Haftung des Veranstalters für Schäden an Messe- und Ausstellungsgut sowie Standausstattung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos wird empfohlen, soweit dies nicht bereits mit seinen bestehenden Firmenversicherungen abgedeckt ist.
14. Mündliche Vereinbarungen
Alle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter.
15. Ausstelleransprüche, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem letzten Tag der Veranstaltung. Alle Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Es sind ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text maßgebend.
Erfüllungsort ist Karlsruhe, Gerichtsstand ist Heidelberg.
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat.
16. Veranstaltungsleiter
Der Veranstaltungsleiter übt das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände aus. Der Veranstaltungsleiter hat für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Der Veranstaltungsleiter ist insbesondere auch befugt, die Veranstaltung aufzulösen. Den Anordnungen des Veranstaltungsleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstaltungsleiter ist über besondere Vorkommnisse, welche die Sicherheit der Veranstaltung beeinträchtigen können, umgehend zu unterrichten.
II. Detaillierte Vorgaben / Informationen
1. Veranstaltungsort
Messe Karlsruhe, Messeallee 1, D-76287 Rheinstetten, www.messe-karlsruhe.de
2. Öffnungszeiten
Tag 1 | 16. März 2027 | 08.15 bis 18.00 Uhr |
Tag 2 | 17. März 2027 | 08.15 bis 18.00 Uhr |
Tag 3 | 18. März 2027 | 08.15 bis 16.00 Uhr |
Registrierung täglich ab 07.30 Uhr – Beginn der Vorträge um 09.00 Uhr
Einlass Standpersonal: 07.30 Uhr | Einlass Besucher: 08.15 Uhr
3. Themen / Bereiche
Informationen zu den Themenbereichen der Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite.
4. Ausstellungsstand
Die Buchung des Ausstellungsstandes kann auf der Internetseite der Veranstaltung innerhalb der Rubrik „Aussteller“ vorgenommen werden.
Anmeldeschluss für Aussteller ist der 28. Februar 2027.
4.1 Ausstellerrabatte
4.1.1 Frühbucherrabatt:
Bei einer Registrierung und Zahlung bis 24. April 2026 erhalten Aussteller einen Rabatt von 1.000,- Euro auf den Ausstellungspreis.
Spätbucherzuschlag:
Bei Buchung nach dem 15. Dezember 2026 erhöht sich die Ausstellergebühr um einen Betrag von 1.000,- Euro pro gebuchter Standfläche.
4.2 Buchbare Standvarianten
Sie haben die Wahl zwischen mehreren Standvarianten. Die Standausstattung ist, wie nachfolgend beschrieben, bereits enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die unterschiedlichen Standvarianten für eine Firma oder auch als Gemeinschaftsstand mit Mitausstellern oder Partnerfirmen gebucht werden können.
Für jede Standvariante gibt es eine festgelegte Anzahl, die buchbar ist. Die Standvergabe erfolgt nach dem Eingang der Anmeldung. Es besteht kein Recht auf eine bestimmte Standvariante. Eine Standreservierung ist nicht möglich.
Standvariante Basic, ecv, Premium
Ausstattung je nach gewählter Standfläche
Grafikwand, Größe je nach gewählter Standfläche
Druck der Grafik
Freie Wahl der Teppichfarbe
Standpräsentation von 15 Minuten pro Tag
Vortrag / Werbevortrag von 30 Minuten
Standvariante PLUS
Ausstattung je nach gewählter Standfläche
Bildschirme, je nach gewählter Standfläche
Grafikwand, Größe je nach gewählter Standfläche
Druck der Grafik
Freie Wahl der Teppichfarbe
Standpräsentation von 15 Minuten pro Tag
Vortrag / Werbevortrag von 30 Minuten
Standvariante Media
Ausstattung je nach gewählter Standfläche
Bildschirm
Grafikfläche
Druck der Grafik
Teppich (Farbe nicht wählbar)
Standpräsentation von 15 Minuten pro Tag
Vortrag / Werbevortrag von 30 Minuten
Wichtige Informationen bei der Standbuchung, bitte beachten:
Die beschriebene Standausstattung, dies gilt für alle Varianten, ist Bestandteil der jeweiligen Standvariante.
4.3 Kosten / Paketpreis 2027
Standvariante | Euro | Standvariante | Euro |
|---|---|---|---|
Basic 9 | 11.300,- | Plus 17 | 18.250,- |
Basic 13 | 14.600,- | Plus 18 | 19.000,- |
Basic 14 | 15.300,- | Plus 19 | 19.750,- |
Basic 15 | 16.000,- | Plus 22 | 22.000,- |
Basic 20 | 19.500,- | Plus 24 | 23.500,- |
Basic 22 | 20.900,- | Plus 44 | 38.500,- |
Basic 27 | 24.400,- | ECV 8 | 11.400,- |
Media 6 | 9.250,- | ECV 16 | 19.400,- |
Media 9 | 11.500,- | ECV 17 | 19.400,- |
Media 35 | 26.500,- | Premium 41 | 37.500,- |
Zusatzfläche (m²) | 650,- | Mitaussteller | 2.500,- |
Bei Bedarf kann eine Zusatzfläche, gegen Berechnung, gebucht werden. Kosten für eine zusätzliche Fläche betragen 650,00 Euro pro m².
Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. ges. MwSt.
Alles in einem Paket
Aussteller buchen das ganze Jahr 2027 inkl. Stand
Die Vertragslaufzeit endet am 31. Dezember 2027
Im Paket enthalten:
Diverse Vermarktungsmöglichkeiten auf der neuen Plattform cleanroom-processes.de
5 News, 5 Produkte/Dienstleistungen, 5 Stellenanzeigen
Zusätzliche Vermarktung Ihrer Fachvorträge am LOUNGES-Programm
Aufzeichnung der Fach- und Schulungs-Vorträge auf den LOUNGES
Beteiligung an neuen Vortrags-Formaten
Präsentationszeiten am Stand
Auf- und Abbau des Standes und der im jeweiligen Paket enthaltenen Standausstattung
Stromanschluss 3 KW inkl. pauschalem Stromverbrauch + 3-fach Schuko-Steckdose
500 kostenfreie Einladungskarten für Ihre Gäste (bei Bedarf mehr)
Kostenfreier Eintritt und Besuch aller Vorträge und Aktionen in der Halle
Essen und Getränke für Aussteller und Besucher
2 Abendveranstaltungen mit Ausstellern und Fachbesuchern
Bewerbung Ihrer Aktivitäten auf der Internetseite der Veranstaltung mit Beiträgen und Produkten
Beteiligung mit Vorträgen und Aktionen
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit werden die Daten deaktiviert und gelöscht. Durch frühzeitiges Buchen der neuen Veranstaltung bleiben die Daten und der Login erhalten.
Vertragspartner bei einer Standbuchung gemeinsam mit Mitausstellern oder Partnerfirmen ist immer der Hauptaussteller. Rechnungen über die Standgebühr, Zusatzausstattung oder sonstige Buchungen gehen an den Hauptaussteller. Mitausstellern / Partnerfirmen wird die Gebühr von 2.500,00 Euro in Rechnung gestellt.
4.4 Zusätzliche Kosten
Im Standpreis sind nicht enthalten:
eigener Auf- und Abbau
Einlagerung und Transport
personelle Unterstützung
zusätzliche Medienanschlüsse – Kosten gemäß Preisaufstellung im Buchungsbereich der Internetplattform
zusätzliche Standausstattung – Kosten gemäß Preisaufstellung im Buchungsbereich der Internetplattform
zusätzliche Standreinigung – Kosten gemäß Preisaufstellung im Buchungsbereich der Internetplattform
Verlängerung der Auf- bzw. Abbauzeit
Aufbau vor dem 15. März 2027 bei räumlicher Verfügbarkeit: 500,- Euro
Abbau nach dem 18. März 2027 bei räumlicher Verfügbarkeit: 500,- Euro
4.5 Zusätzliche Standausstattung
Zusatzausstattung zur Ergänzung Ihrer Standausstattung kann in Ihrem Login-Bereich bis 31. Januar 2027 in der Rubrik „Standverwaltung“ hinzugebucht werden. Danach ist eine Buchung nur noch bei Verfügbarkeit und mit 20 % Aufschlag möglich.
Das Aufstellen eigener Zusatzausstattung ist bedingt möglich. Sonderwünsche sind bis 31. Januar 2027 beim Veranstalter einzureichen und werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Das Aufstellen von eigenem Standbau ist nicht gestattet. Nutzen Sie für Ihre Werbung bitte nur die zur Verfügung stehenden Bildschirme (sofern in der gebuchten Standvariante enthalten) und die ausgewiesene Fläche auf den Wänden.
Bitte beachten Sie, dass das Anbringen von Plakaten, Werbung sowie zusätzliche Schriften an den Grafikwänden des Ausstellungsstandes nicht zulässig ist.
Bei Verstößen durch den Aussteller kann der Veranstalter die Schließung des Standes und/oder die notwendige Entfernung der zusätzlichen und nicht genehmigten Ausstattung durchführen. Weiter ist der Veranstalter berechtigt, vom Aussteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- Euro zu verlangen.
4.6 Exponate auf dem Ausstellungsstand / Aktionsbühnen
Ausstellungsstand
Exponate mit einer Höhe über 2,50 m (Standobergrenze) sind nur nach Vorlage von Plänen und deren Freigabe durch den Veranstalter gestattet. Die Rückseiten zum Standnachbarn sind neutral in Weiß zu verkleiden. Für solche Exponate sind idealerweise Zusatzflächen anzumieten. Auf den Exponaten angebrachte und übliche Produktbezeichnungen bzw. Firmenlogos, die zur Kennzeichnung des Produktes und nicht zu Werbezwecken dienen, sind gestattet. Zusätzliche Werbeaufschriften, die über die Standhöhe von 2,50 m hinausgehen, sind nicht erlaubt.
Aktionsbühnenflächen
Das Aufstellen von Exponaten mit einer Höhe über 3,50 m ist nach Vorlage von Plänen und deren Freigabe durch den Veranstalter gestattet. Auf den Exponaten angebrachte und übliche Produktbezeichnungen bzw. Firmenlogos, die zur Kennzeichnung des Produktes und nicht zu Werbezwecken dienen, sind gestattet. Werbeaufschriften z.B. auf Exponaten, die über die Standhöhe von 2,50 m hinausgehen, sind nicht erlaubt.
4.7 Gestaltung der Wände
WICHTIGER Hinweis: Gestalten Sie die Wände des Ausstellungsstandes bitte nach den beschriebenen Vorgaben. Sollte Ihnen etwas unklar sein, dann bitten wir Sie, uns direkt anzusprechen, um Missverständnisse zu vermeiden. Beachten Sie bitte, dass nicht den Vorgaben entsprechend gestaltete Wände nicht hergestellt werden können.
Detaillierte Informationen zur Gestaltung finden Sie in Ihrem Login-Bereich.
Das Layout der Wände und auch Ihr Logo sind bis 17. Januar 2027, wie im Login-Bereich beschrieben, zur Verfügung zu stellen.
4.8 Standpersonal
Personal zur Betreuung des Ausstellungsstandes ist bis 15. März 2027 zu melden. Die Anzahl der Personen ist nicht begrenzt. Bitte tragen Sie Ihr Standpersonal direkt in Ihrem Login-Bereich, in der Rubrik „Mitarbeiter“, ein. Für den Auf- und Abbau wird keine Anmeldung benötigt. Es findet keine gesonderte Zugangskontrolle statt.
Bei einer Nachmeldung von Standpersonal, ab dem 16. März 2027, liegen die Kosten pro Person und Tag bei 50,- Euro.
4.9 Standreinigung
Sofern Sie Ihren Stand am Abend oder auch zwischendurch reinigen lassen möchten, können Sie dies bei der Messe beauftragen. Die entstehenden Kosten werden Ihnen direkt von der Messe in Rechnung gestellt. Die Bestellung erfolgt direkt über den Web-Shop der Messe. Link folgt …
4.10 Ausgabe von Essen und Getränken / Sponsorenbars
Die Ausgabe von Essen und Getränken erfolgt ausschließlich über die vom Veranstalter bereitgestellten Flächen und Sponsorenbars. Die Sponsorenbars können über den Veranstalter gebucht werden. Das Ausgeben von Essen und Getränken auf dem gebuchten Ausstellungsstand ist nicht gestattet.
Sponsorenbars – Die enthaltenen Leistungen (Beispiel – barabhängig)
Barfläche (Größe von der Barposition abhängig)
Bardesign
Thekenelement
Sitzmöglichkeiten
Sponsorenlogo
Optional, abgetrennter Lagerbereich hinter der Theke
Stromanschlüsse und Verbrauch
Wichtig: Die Bargestaltung erfolgt themenbezogen durch den Veranstalter
Sponsorenlogos können an vorgegebenen Stellen angebracht werden
Speisen und Getränke sind der jeweiligen Bar zugeordnet
Basis-Personal wird vom Veranstalter eingesetzt und kann auf Wunsch durch den Sponsor ergänzt werden
4.11 Hallenplan
Der endgültige Hallenplan wird bis 01. Januar 2027 erstellt und steht ab diesem Termin allen zur Verfügung.
4.12 Parkausweise
Nutzen Sie die Parkplätze direkt an der Messe Karlsruhe. Die Bestellung erfolgt direkt über den Web-Shop der Messe. Link folgt …
4.13 Warenanlieferung POST- und PAKETSENDUNGEN
Eine Anlieferung kann am 15. März 2027, ab 14.00 Uhr an folgende Adresse erfolgen (termingerecht):
[Ihr Firmenname]
c/o Messe Karlsruhe
LOUNGES 2027
dm-Arena / Stand-Nr. einfügen
Messegelände
76287 Rheinstetten
Sendungen, die vor dem 15. März 2027 angeliefert werden, müssen kostenpflichtig eingelagert werden.
Für Bestellungen von Gabelstaplern, Leergutlagerung usw. benutzen Sie bitte den Web-Shop der Messe. Link folgt … Entstehende Kosten trägt der Aussteller.
4.14 Müllentsorgung / Verpackungsmaterial
Die Entsorgung des Mülls in der Halle und auf dem Gelände wird vom Veranstalter übernommen. Verpackungsmaterial und dgl. dürfen in den Hallen nicht gelagert werden. Für die Entsorgung ist der Aussteller selbst verantwortlich. Zur Einlagerung ist die Firma (Detaillierte Informationen folgen) (siehe Punkt 4.13) zu beauftragen.
4.15 Technische Richtlinie
Als Aussteller auf einem Messegelände sind die dort geltenden Richtlinien zu beachten und einzuhalten. Den Link zu den Technischen Richtlinien finden Sie zu einem späteren Zeitpunkt hier.
5. Vortrag / Marketingvortrag durch Aussteller
Als Aussteller haben Sie die Möglichkeit, sich am Programm mit einem Vortrag zu beteiligen. Bitte tragen Sie Ihre Vorschläge direkt in Ihrem Login-Bereich in der jeweiligen Rubrik ein. Das Eintragen mehrerer Vorschläge ist möglich. Die Aufnahme in das Programm kann nicht garantiert werden. Die Vorschläge werden mit den Eventbeiräten abgestimmt. Nach Freigabe werden diese in das Vortragsprogramm aufgenommen, unterteilt in Fachvorträge und Marketingvorträge. Mit Eintragen der Vorschläge bestätigt der Referent gleichzeitig, bei Bedarf, die Moderation der Session, in der er eingeplant wird, zu übernehmen. Das Unternehmen und der Referent stimmen mit der Eintragung der Vorschläge der Aufzeichnung sowie der weiteren Vermarktung durch den Veranstalter zu.
VIP / Fachvortrag / Schulungsvortrag bedeutet:
Jede Präsentation muss einen direkten Bezug zu einem Thema haben
Werbefreiheit ist ein MUSS → keine Produktvorstellung
Ihre Präsentation sollte innovative Themen aus Industrie, Forschung usw. enthalten
Ihre Präsentation kann zusammen mit dem Endanwender gehalten werden oder die Nennung des Namens enthalten
Marketingvortrag bedeutet:
Präsentieren Sie Ihre Firma
Präsentieren Sie ein Produkt
Konsequente Umsetzung der Vorgaben:
Unpassende Vorträge/Themen werden nicht aufgenommen
Einreichung von mehreren Vorträgen/Themen ist möglich (3 pro gebuchter Ausstellungsfläche)
Vorträge/Themen werden wie immer mit dem Eventbeirat besprochen und erst dann in das Programm aufgenommen
Bei Nichteinhalten der Vorgaben und nicht fristgerechter Einreichung der Unterlagen erfolgt der Ausschluss aus dem Programm
Vorgaben:
Einreichen der Vorschläge bis 30. November 2026 (komplett mit Stichpunkten, Projektbeschreibung und Referentendaten)
Spätester Abgabetermin der Vortragsunterlagen: 31. Januar 2027
Bei Nichteinhaltung der genannten Deadlines entfällt die Einreichungsmöglichkeit für Vorträge bei der Folgeveranstaltung.
Anforderungen an die Vorträge
Nur komplett eingetragene Vorschläge werden berücksichtigt (Titel, Unterpunkte, Beschreibung, Themenbild und Referentendaten).
Die Kurzbeschreibung sollte die Ziele des Vortrags enthalten.
Vortragszeit 30 Minuten
Die vorgegebenen Zeiten für Ihre Vorträge sind unbedingt einzuhalten.
Die Moderatoren sind angehalten, sehr genau auf die vorgegebenen Zeiten zu achten und gegebenenfalls auch abzubrechen.
Es können max. 3 Vorschläge eingereicht werden
Die genauen Anforderungen an die Vorträge findet man auf der Einreichungsseite
Vortragsunterlagen
Die Vortragsunterlagen werden nach Eingang auf Einhaltung der Vorgaben geprüft.
Die Vortragsunterlagen werden den registrierten Besuchern zum Downloaden auf der Internetseite unter „Die Vortragsunterlagen“ vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
Informationen zur Erstellung Ihrer Präsentation
Präsentation sollte, wenn möglich, mit PowerPoint erfolgen
Präsentationsvorlagen in Querformat
Hintergrund in weiß
Fußzeile bitte auf allen Seiten einfügen mit: Veranstaltung, Firma, Referent Vorname Nachname
Firmenlogo und Firmenlayout nur auf der ersten und letzten Seite
Alle weiteren Seiten der Präsentation dürfen keine Firmeninformationen enthalten
Firmen- bzw. Produktwerbung ist nicht gestattet
Seitenzahlen einfügen
Die Vortragsunterlagen laden Sie bitte in Ihrem internen Aussteller-Bereich unter der Rubrik „Programm“ beim jeweiligen Vortrag hoch, bitte als pdf-Datei mit einer Folie pro Seite (Querformat) angelegt.
Zeitplan und Raumzuweisung
Den detaillierten Zeitplan mit Ihren genauen Vortragszeiten sowie der Raumzuordnung erhalten die Referenten kurz vor der Veranstaltung.
Anwesenheit der Referenten auf der Veranstaltung
Referenten können kostenlos an allen Tagen und Sessions teilnehmen.
Referenten melden sich bitte eigenständig als Besucher mit dem Code Referenten2027 an.
Am Tag Ihres Vortrags bitten wir die Referenten, sich zur Abstimmung mit den Moderatoren, 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Session, im noch festzulegenden Forum, einzufinden.
Technik
In den Vortragsräumen sind Beamer und Mikrofonanlage vorhanden.
Zur Präsentation ist das eigene Laptop zu verwenden.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Größe der Veranstaltung Vorgaben machen und auf Einhaltung prüfen müssen. Wir bitten Sie zudem, nur Vorschläge einzureichen, wenn Sie die Einhaltung der Vorgaben garantieren können.
Foto- und Videoaufnahmen der Vorträge
Das Aufnehmen der Fach- und Schulungsvorträge in den Vortragsräumen ist nicht gestattet.
6. Aktionsbühnen / Aktionen
Als Aussteller haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Aktion an der Veranstaltung zu beteiligen. Bitte tragen Sie Ihren Vorschlag direkt in Ihrem Login-Bereich, in der Rubrik „Programm/Aktion“ ein. Ihr Vorschlag wird mit den Eventbeiräten abgestimmt. Nach Freigabe wird dieser in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen.
Bei Bedarf kann eine zusätzliche Aktionsbühnenfläche, gegen Berechnung, hinzugebucht werden. Die Kosten für eine zusätzliche Aktionsbühnenfläche betragen 650,- Euro pro m².
Vorgaben:
Einreichen der Vorschläge bis 30. November 2026 (komplett mit Stichpunkten, Beschreibung und Referentendaten)
Spätester Abgabetermin der Detailbeschreibung + Bild zum Thema: 31. Januar 2027
Bei Nichteinhaltung der genannten Deadlines entfällt die Einreichungsmöglichkeit für Aktionen bei der Folgeveranstaltung.
Anforderungen an die Aktionsbühne
Zeit 20 Minuten pro Aktionsbühnenthema
Aktionen können themenbezogen oder produktbezogen sein
Im Mittelpunkt der Präsentation stehen Vorgehensweisen und Aktionen
7. NEWS – Firmeninformationen
Zu den News gehören: Firmennews und Produktnews.
Alle Partner und Aussteller der Veranstaltung haben die Möglichkeit, sich auf der Internetseite kostenlos zu präsentieren. Alle Eingaben werden geprüft und erst dann freigegeben.
Weitere Vorgaben finden Sie innerhalb des Login-Bereiches. Bitte tragen Sie Ihren Inhalt direkt in Ihrem Login-Bereich, in der Rubrik „News“ ein.
8. Besucher
Als Aussteller oder Mitaussteller haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kunden einzuladen, die vielen verschiedenen Möglichkeiten der Veranstaltung zu nutzen.
Für Ihre eingeladenen Gäste sind der Eintritt und die Teilnahme an den Vorträgen und Workshops kostenlos.
Sie erhalten ab Januar 2027 kostenfrei Einladungskarten mit Registrierungscode zum Weiterleiten. Den Registrierungscode können Sie unter Hinzufügung eines „e“ z.B. e354712 auch als E-Mail-Code verwenden. Mehrfachnutzung eines einzelnen Codes ist möglich.
Weitere Einladungskarten können kostenfrei nachbestellt werden.
Bitte bewerben Sie frühzeitig die Veranstaltung, um auch Ihren Kunden Zeit zu geben, sich kostenlos anmelden zu können.
Unsere Empfehlung zur Bewerbung
Januar 2027 – Erste Bewerbungsphase per Mail mit einem speziellen Registrierungscode für E-Mail-Bewerbungen (den Code erhalten Sie von uns Ende Dezember 2026).
Februar 2027 – Erste Bewerbung per Post mit einem Anschreiben und beigefügter Einladungskarte
März 2027 – Zweite Bewerbungsphase per Mail und zweite Bewerbung per Post
Zur kostenlosen Teilnahme ist eine Besucher-Registrierung bis 15. März 2027 erforderlich. Danach bezahlt jeder Besucher, ob mit oder ohne Einladungskarte, die regulären Eintrittspreise.
9. Eintrittspreise
Bei einer Registrierung bis 15. März 2027 (ausschließlich über das Internet)
Eintritt mit Einladungskarte | Tageskarte | EURO 0,- |
Eintritt ohne Einladungskarte | Tageskarte | EURO 15,- |
Ermäßigter Eintritt | Tageskarte | EURO 15,- |
Bei einer Registrierung vor Ort, vom 16. bis 18. März 2027
Eintritt mit Einladungskarte | Tageskarte | EURO 50,- |
Eintritt ohne Einladungskarte | Tageskarte | EURO 100,- |
Ermäßigter Eintritt | Tageskarte | EURO 50,- |
Stornierung bzw. Änderung des Besuchstermins
bis 15. März 2027 | Bearbeitungsgebühren | EURO 0,- |
ab 16. März 2027 – Besucher mit Einladungskarte | Bearbeitungsgebühren/Tag | EURO 250,- |
ab 16. März 2027 – Besucher ohne Einladungskarte | Bearbeitungsgebühren/Tag | EURO 250,- |
ab 16. März 2027 – Besucher mit ermäßigtem Eintritt | Bearbeitungsgebühren/Tag | EURO 250,- |
10. Essen und Getränke
Essen und Getränke sind für Aussteller, Mitaussteller und Besucher kostenlos.
11. Login
Nach Ihrer Registrierung als Aussteller haben Sie Zugang zu Ihrem Account und können dort alle Ihre Daten pflegen. In diesen Bereich gelangen Sie auf der Veranstaltungsinternetseite in der Rubrik „Login“.
Sie haben dort die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der Zeitvorgaben im Timer, Ihren Stand neu zu konfigurieren, Ihr Standpersonal einzutragen, Ihre Präsentation am Stand oder im Internet vorzubereiten und auch Ihre Beiträge auf der Veranstaltung zu planen. Bitte nehmen Sie all Ihre Eintragungen ausschließlich dort vor.
Weiter bieten wir Ihnen in diesem Bereich die Möglichkeit, immer aktuell den Stand der Besucheranmeldungen abzurufen.
12. Veranstalter
Inspire GmbH
Am Falltor 35
64626 Bensheim
Ansprechpartner
Name | Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
Jennifer Würsching | Ausstellerbetreuung und Veranstaltungsleitung | Inspire GmbH, Am Falltor 35, 64626 Bensheim |
Harald Martin | Konzeption und Programm | Inspire GmbH, Rudolf-Wild-Straße 84, 69214 Eppelheim |
Katrin Martin | Registrierung / Rechnungsstellung und Besucherbetreuung | Inspire GmbH, Postfach 1266, 69209 Eppelheim |